Der Facharzt für Plastische Chirurgie ist ein
anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische
Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie
z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie
und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie
lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große
oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt
werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer
Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So
mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte
sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische
Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".